VERVIELFÄLTIGUNGS- UND VERTEILUNGSRECHTE DER VERÖFFENTLICHUNGEN DES KCE
Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, werden die Veröffentlichungen des KCE unter der Creative Commons Lizenz „by/nc/nd“ (https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/be/deed.de) veröffentlicht. Diese Lizenz ermöglicht die Vervielfältigung (1), Verbreitung und öffentliche Wiedergabe dieser Produktion unter Einhaltung der folgenden Regeln:
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(1) dies gilt auch für die Wiedergabe von Textauszügen. Nicht alle Abbildungen in unseren Veröffentlichungen wurden von KCE entwickelt. Daher bitten wir Sie, vor der Verwendung einer Abbildung unsere Zustimmung über info@kce.fgov.be einzuholen.
Im Kolophon jedes Berichts wird ein Musterzitat angegeben. Sie können auch den exakten Wortlaut der Berichtsreferenz (Export der Literaturangabe) von der Webseite jedes Berichts herunterladen.
Für jede weitere Verwendung wenden Sie sich bitte an das KCE via info@kce.fgov.be.
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Kann ich eine Kopie eines Berichts des KCE auf meine eigene Website stellen?
Obwohl es nicht verboten ist, eine Kopie eines Berichts des KCE auf eine andere Website zu stellen, empfehlen wir Ihnen stattdessen, den Bericht auf Ihrer Website zu beschreiben und einen Link auf die Seite mit dieser Beschreibung auf unserer Website zu setzen ; dadurch wird sichergestellt, dass Ihre Besucher jederzeit auf die aktuellste Version des Berichts zugreifen.
Kann ich einen Bericht des KCE über meine Mailingliste verteilen?
Die Verteilung des Berichts ist zulässig, einschließlich über eine Mailingliste. Wir empfehlen Ihnen jedoch, Ihrer Nachricht eine Beschreibung des Berichts beizufügen und einen Link auf die Seite mit der Beschreibung des Berichts auf unserer Website zu setzen, von der dieser Bericht herunterladen werden kann; dadurch wird sichergestellt, dass Ihre Besucher jederzeit auf die aktuellste Version des Berichts zugreifen.
Ich bin Mitverfasser(in) eines Berichts des KCE. Kann ich eine Kopie eines Berichts des KCE in meinem institutionellen Repository ablegen?
Obwohl es nicht verboten ist, eine Kopie eines Berichts des KCE auf einen institutionellen Server zu stellen, empfehlen wir Ihnen stattdessen, dort eine Beschreibung mit einem Link auf die Seite mit der Berichtsbeschreibung auf unserer Website zu hinterlegen; dadurch wird sichergestellt, dass Ihre Besucher jederzeit auf die aktuellste Version des Berichts zugreifen. Damit vermeiden Sie, von allen Mitverfassern eine Genehmigung einholen zu müssen, um das Dokument auf dem Server Ihrer Institution zu hinterlegen.