Bevor sie dem Verwaltungsrat des KCE vorgelegt werden, werden alle KCE-Berichte von drei unabhängigen Experten („Validatoren“) begutachtet, die zuvor nicht an der Studie beteiligt waren. Durch das externe Validierungsverfahren möchte das KCE eine dokumentierte Bestätigung erhalten, dass die Forschungsverfahren zu einem qualitativ hochwertigen Produkt geführt haben, das den aktuellen methodischen Standards sowie den allgemeinen Grundsätzen der Objektivität und Unabhängigkeit entspricht.
Validatoren sind keine Mitautoren des wissenschaftlichen Berichts und stimmen nicht unbedingt alle drei mit dessen Inhalt überein. Ihre Namen und Zugehörigkeiten sind im Impressum aufgeführt.
Das KCE ist allein verantwortlich für die politischen Empfehlungen in seinen Berichten, und für (mögliche) verbleibende Fehler oder Auslassungen.